▷Pickerl machen Salzburg, Tüv Salzburg

Wie wichtig ist das Pickerl § 57a?

  • Um Mängel frühzeitig zu erkennen und Schäden vorzubeugen, ist die regelmäßige Begutachtung Ihres Fahrzeugs und die Überprüfung der Verkehrssicherheit nach § 57a gesetzlich vorgeschrieben.

 

Was wird geprüft?

  • Identifizierung des Fahrzeugs
  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Sicht
  • Leuchten, Reflektoren und elektronische Anlagen
  • Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
  • Fahrgestell und daran befestigte Teile
  • sonstige Ausstattungen soweit vorgeschrieben
  • Umweltbelastung

 

Tipps:

  • Die erste Prüfung ist nach 3 Jahren nach Erstzulassung. Die zweite Prüfung nach weiteren 2 Jahren  und danach immer im jährlichen Intervall.
  • Die Überprüfung können Sie frühestens 1 Monat vor dem gelochten Kalendermonat machen.
  • Wann die nächste Pickerl-Überprüfung fällig wird, ist an der Lochung direkt am Aufkleber ersichtlich. Vergessen Sie Ihre nächste Prüfung nicht!
  • Sie sollten spätestens vor Ablauf der Toleranzzeit (4 Monate) die nächste Prüfung machen.
  • Bei LKWs, Taxis, Mietwagen, Rettungs- & Krankentransportfahrzeuge können 3 Monate davor die Prüfung machen. Sie dürfen nicht drüber gehen.