Wie wichtig ist das Pickerl § 57a?
- Um Mängel frühzeitig zu erkennen und Schäden vorzubeugen, ist die regelmäßige Begutachtung Ihres Fahrzeugs und die Überprüfung der Verkehrssicherheit nach § 57a gesetzlich vorgeschrieben.
Was wird geprüft?
- Identifizierung des Fahrzeugs
- Bremsanlage
- Lenkung
- Sicht
- Leuchten, Reflektoren und elektronische Anlagen
- Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
- Fahrgestell und daran befestigte Teile
- sonstige Ausstattungen soweit vorgeschrieben
- Umweltbelastung
Tipps:
- Die erste Prüfung ist nach 3 Jahren nach Erstzulassung. Die zweite Prüfung nach weiteren 2 Jahren und danach immer im jährlichen Intervall.
- Die Überprüfung können Sie frühestens 1 Monat vor dem gelochten Kalendermonat machen.
- Wann die nächste Pickerl-Überprüfung fällig wird, ist an der Lochung direkt am Aufkleber ersichtlich. Vergessen Sie Ihre nächste Prüfung nicht!
- Sie sollten spätestens vor Ablauf der Toleranzzeit (4 Monate) die nächste Prüfung machen.
- Bei LKWs, Taxis, Mietwagen, Rettungs- & Krankentransportfahrzeuge können 3 Monate davor die Prüfung machen. Sie dürfen nicht drüber gehen.
© Tüv, Pickerl machen Salzburg